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Bei einem Bauvorhaben kann ein Architekt eine oder mehrere Leistungsphase betreuen. Die Entscheidung darüber fällt der Bauherr in Abhängigkeit von den eigenen Fähigkeiten und von dem eigenen Zeiteinsatz. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen, die Ihnen im Folgenden vorgestellt werden
- Grundlagenermittlung: In dieser Phase werden die Grundlagen der konkreten Planung erstellt. Die genauen Wünsche und Möglichkeiten des Bauherrn werden abgeglichen und der Architekt berät zum Leistungsbedarf.
- Vorplanung: Der Architekt erstellt einen Vorentwurf des Hauses, welcher noch skizzenhaft ist. Außerdem gibt er eine erste Kosteneinschätzung ab und klärt die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens.
- Entwurfsplanung: Das Planungskonzept wird durchgearbeitet und es entsteht ein Gesamtentwurf des Bauvorhabens. Der Architekt verhandelt mit den Behörden über die Genehmigung. Die Kostenberechnung erfolgt nach DIN 276.
- Genehmigungsphase: Die Unterlagen für die Genehmigung werden erarbeitet und gegebenenfalls werden die Planungsunterlagen angepasst und vervollständigt. Ziel ist die Genehmigung des Bauvorhabens im vom Bauherrn gewünschten Umfang.
- Ausführungsplanung: Die 5. Phase kann erst nach vollständigem Abschluss der ersten vier Phasen erfolgen. In dieser Phase werden verschiedene Leistungen erbracht. Das Objekt wird im Detail zeichnerisch dargestellt, die weiteren Grundlagen werden erarbeitet, bis sie ausführungsfertig sind. Die bisherigen Ergebnisse werden außerdem optimiert, bis diese ebenfalls ausführbar sind.
- Vorbereitung der Vergabe: Es werden die Grundlagen der Leistungsbeschreibung erarbeitet und diese dann in Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen eingeordnet. Die Abstimmung und Koordinierung alles Beteiligten an der Leistungsbeschreibung ist hier ebenfalls Aufgabe des Architekten.
- Mitwirkung bei der Vergabe: Der Architekt kann in dieser Phase die Verdingungsunterlagen zusammenstellen. Es werden Angebote geprüft und bewertet. Die verschiedenen Leistungen werden anhand der Angebote abschließend zusammengestellt. Mit den einzelnen Bietern wird verhandelt und die Kostenkontrolle erfolgt anhand der Angebote in dieser Phase.
- Objektüberwachung: Die tatsächlich anfallenden Kosten werden überwacht, der Zeitplan aufgestellt und der Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme gestellt. Außerdem werden die Gewährleistungsfristen aufgelistet und die Kosten festgestellt, was nach DIN 276 erfolgen muss.
- Objektbetreuung und Dokumentation: Der Architekt bereut das fertige Objekt, etwa durch Begehung zur Mängelfeststellung bei selbigem, vor Ablauf der jeweiligen Verjährungsfrist. Im Falle eines Mangels überwacht der Architekt der Beseitigung des Mangels. Der Architekt stellt dem Bauherrn außerdem alle zeichnerischen Darstellungen und errechneten Ergebnisse zusammen.