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Lesen Sie im Artikel unten auf dieser Seite wichtige Informationen und Tipps zum Architektenvertrag.
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Ein Architektenvertrag wird zwischen dem Bauherrn und Architekten geschlossen. Es handelt sich rechtlich betrachtet um einen Werkvertrag. Das bedeutet, dass der Erfolg der Leistung geschuldet wird. Die Arbeit ohne Erfolg ist dagegen keine erfolgreiche Erfüllung des Architektenvertrags. Ein Architektenvertrag wird in der Regel zur Entlastung des Bauherrn aufgestellt und auch damit bei fachlichen Fragen schnell gehandelt werden kann.
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Inhalte eines Architektenvertrags
Ein Architektenvertrag sollte verschiedene Inhalte haben und möglichst schriftlich festgehalten werden. Dies ist rechtlich nicht verpflichtend, wird aber aus Gründen der Beweissicherung empfohlen.
- Die Vertragsziele sollten eindeutig formuliert werden und festgehalten werden. Dies beinhaltet konkrete Vorgaben dazu, welche Materialien verwendet werden sollen, wie die Räume gestaltet werden sollen und auch die Vorgaben zu den Kosten.
- Grundlage des Architektenvertrags sind die rechtlichen Regelungen zum Werkvertrag, aber auch die Honorarverordnung für Architekten, die beide Anwendung finden sollten. Es können weitere Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit geschlossen werden, die dürfen aber nicht sittenwidrig sein.
- Klären Sie in dem Vertrag, für welche Bauschritte der Architekt verantwortlich ist. Hier wird unterschieden, ob er für die Planung, den Entwurf, die Realisierung oder die Bauleitung zuständig ist. Ist er für mehrere Schritte zuständig, sollte das Honorar entsprechend gestaffelt gezahlt werden und dies auch schriftlich fixiert werden.
- Individuelle Vereinbarungen wie regelmäßige Treffen oder wie bei einem vorzeitigen Ende des Vertrags zu verfahren ist, sollten ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.
Architektenvollmacht
Im Rahmen eines Architektenvertrags kann der Architekt eine Architektenvollmacht für einige Schritte erhalten. Hat er diese, kann er selbstständig handeln und den Bauherren entlasten. Für einige Schritte ist rechtlich eine solche Vollmacht notwendig. Diese schützen den Bauherren und den Architekten.
Im Rahmen dieser Fragestellung sollten Sie genau klären, welche Rechte der Architekt hat und welche Aufgaben Sie an ihn abgeben, aber auch welche Aufgaben Sie selbst übernehmen. Schritte wie die Bauabnahme werden grundsätzlich nicht mit einer Architektenvollmacht an den Architekten übertragen. Dennoch kann der Architekt bei den Abnahmen beratend zur Seite stehen und den Bauherren unterstützen.
Unterstützung beim Architektenvertrag
Die meisten Menschen bauen in ihrem Leben maximal ein Haus, daher herrscht bei der genauen Formulierung oft Unsicherheit seitens des Bauherrn. Es wird empfohlen einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt die Vertragsunterlage prüfen zu lassen. Gerade bei Häusern geht es um viel Geld und ein sauber formulierter Vertrag ist hier eine wichtige Absicherung für alle Beteiligten.