Die Entwurfsplanung entspricht Leistungsphase 3 nach HOAI. In dieser wird der entgültige Entwurf der Bauplanung nach den Vorstellungen des Bauherren unter Mitwirkung des Architekten und nach den Vorschriften der Behörde festgelegt. Die Entwurfsplanung ist ein wichtiger Teil der Bauantragsstellung bzw. des Verfahrens zur Baugenehmigung.
Entwurfsplanung nach HOAI selber machen: Checkliste
Mit dem Immocado 3D Architekt Professional können Sie alle zeichnerischen Darstellungen im Rahmen der Enturfsplanung nach Phase 3 HOAI ohne umfangreiche Vorerfahrung selbst normgerecht anfertigen und Ihre Vorstellungen fotorealistisch in 3D visualisieren.
Ebenfalls ist die automatische Berechnung der verschiedenen Flächen mit der Hausplanungssoftware möglich.
Alle erstellten Zeichnungen, Grundrisse, Flächenberechnungen und Schnitte können von Ihrem Architekten direkt weiter bearbeitet werden:
- Sparen Sie so Zeit und Geld bei der Planung des Bauentwurfs und der Zusammenarbeit mit dem Architekten.
- Vermeiden Sie teure Planungsfehler von Beginn an und reflektieren Sie Ihre Ideen
Checkliste für die Entwurfsplanung:
Der Entwurf muss wie in der nachfolgenden Chekliste beschrieben zeichnerisch dargestellt werden. Dabei wird ein Maßstab von 1:100 verwendet.
I. Grundrisse
In den Grundrissen für jedes Stockwerk sind alle erforderlichen Bemaßungen anzugeben, um folgende Kalkulationen durchführen zu können:
- Ermittlung der Grundflächenzahl (GRZ) durch die Bestimmung der bebauten Fläche
- Ermittlung des Volumens des Baukörpers (umbauter Raum)
- Festlegung der Lichtflächen durch die Größenbestimmung der Fenster
- Kalkulation der Wohn- und Nutzflächen
II. Außenansichten
In den Außenansichten, die alle Seiten des Bauwerks zeigen, muss der Verlauf des bestehenden und des geplanten Terrains dargestellt werden, um:
- Die Bestimmung der Abstandsflächen vorzunehmen
- Die Berechnung der Geschossfläche zu ermöglichen
III. Schnittzeichnungen
Die Schnitte, deren Anzahl sich nach Bedarf richtet, sind mit Höhenkoten zu versehen, damit folgende Aspekte berücksichtigt werden können:
- Die Integration in die umgebende Bebauung, einschließlich der Bestimmung der First- und Traufhöhe
- Die Kontrolle der erforderlichen Durchgangshöhen (z.B. bei Treppen)
- Die Kalkulation der Abstandsflächen
- Die Überprüfung der Vollgeschossigkeit im Verhältnis zur Geschossflächenzahl (GFZ)
- Die Einbindung in die Geländetopographie
- Die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche im Dachgeschoss