Baugenehmigung für den Bau eines Carports?

Mit dem Immocado 3D Architekt Professional können Sie jeden beliebigen Carport sowie die ganze zugehörige Immobilie selber in 2D & 3D planen und bauen sowie alle Dokumente für die beim Carportbau ggfs. benötigte Baugenehmigung oder Bauvoranfrage einfach selbst erstellen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Benötige ich für den Carport eine Baugenehmigung?
  2. Innenbereich oder Außenbereich?
  3. Der Bebauungsplan der Gemeinde
  4. Die Vorschriften der Landesbauordnung
  5. Carports mit Baugenehmigung bauen?
  6. Einzelcarport oder Doppelcarport?
  7. Den Bauantrag kostengünstig selbst vorbereiten
  8. Die Bauvoranfrage für den Carport-Bau nutzen
  • Mit Immocado können Sie jeden Carport sowie beliebige Immobilien & Gärten fotorealistisch in 2D & 3D planen (wesentlich umfangreicher als mit kostenlosen Online Programmen).
  • Erstellen Sie mit Immocado alle für die Bauvoranfrage notwendigen Grundrisse, Ansichten & Schnitte ohne Vorerfahrung selbst.
  • Sollte eine Baugenehmigung für den Carport benötigt werden, können Sie einfach und kosteneffizient mit dem Architekten zusammenarbeiten.

Benötige ich für den Carport eine Baugenehmigung?

Um diese Frage sicher beantworten zu können, sind die nachfolgenden vier Faktoren ausschlaggebend:

  1. Liegt der Carport im Innenbereich oder Außenbereich?
  2. Gibt es einen kommunalen Bebauungsplan für den Standort?
  3. Welche Vorschriften stehen in der Landesbauordnung ?
  4. Ggfs. weitere Vorschriften wie Nachbarschutz, Denkmalschutz, Umweltschutz, Brandschutz.

Innenbereich oder Außenbereich?

Grundsätzlich ist der Standort des Carports entscheidend, ob für diesen eine Baugenehmigung erforderlich ist:

Liegt dieser innerhalb einer Gemeinde, sind Landesbauordnung und Bebauungsplan der Kommune ausschlaggebend. Soll ein Carport außerhalb einer Gemeinde errichtet werden, ist in jedem Fall ein Baugenehmigung erforderlich.

Dies ist ebenfalls in allen Landesbauordnungen durch die Begriffe “Innenbereich” und “Außenbereich” festgelegt (siehe unten). Im “Regelfall” liegt dieser jedoch innerorts, beispielsweise wenn eine Privatperson auf dem eigenen Grundstück innerhalb einer Gemeinde einen Carport bauen möchte.

Der Bebauungsplan der Gemeinde

Ein Bebauungsplan muss nicht zwangsläufig seitens der Kommune vorliegen. Ist dies jedoch der Fall, sind die dortigen Vorschriften zusätzlich zur Landesbauordnung des Bundenslandes einzuhalten. Dementsprechend macht es Sinn, zunächst zu prüfen, ob für den gewünschten Standort ein kommunaler Bebauungsplan vorliegt. Dies können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Die Vorschriften der Landesbauordnung

Grundsätzlich ist für Privatpersonen in nahezu allen Bundesländern der Bau eines Carports mit einer Höhe von bis zu 3 Metern und einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei, in vielen Bundesländern ebenfalls mit einer Fläche bis 50 Quadratmeter. Bei einigen Bundesländern gibt es hier jedoch Sonderregelungen, weshalb man vorher die entsprechende Landesbauordnung genau einsehen sollte.

Hierbei wird die mittlere Wandhöhe als Höhenmaß und die Brutto Grundfläche als Flächenmaß verwendet:

  • Mittlere Wandhöhe: Höhe vom Gelände bis zur Oberseite des Dachs.
  • Brutto Grundfläche: Gesamte Grundfläche einschließlich der Wände bzw. Trägerkonstruktion (vereinfacht auf Carports bezogen).
Bundesland Genehmigungsfrei Sonderregelungen  Landesbauordnung
Brandenburg 50 m² / 3 m Ansehen
Bremen 50 m² / 3 m Ansehen
Sachsen 50 m² / 3 m Genehmigungsfrei innerhalb des Privatgrundstücks, unter der Bedingung, dass die Zufahrt von der Straße nicht steiler als 5 Prozent ist. Ansehen
Schleswig-Holstein 30 m² / 3 m Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 m betragen. Die Grenzbebauung ist auf maximal 9 m und die Dachneigung auf maximal 45° begrenzt. Ansehen
Saarland 36 m² / 3,20 m Ansehen
Nordrhein-Westfalen 30 m² / 3 m Der Carport darf eine Länge von maximal 9 Metern haben. Ansehen
Bayern 50 m² / 3 m Der Carport darf höchstens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Die maximale Länge des Carports beträgt 9 Meter entlang jeder Grundstücksgrenze, und eine Bebauung in der Nähe der Grenze darf insgesamt nicht mehr als 15 Meter betragen. Ansehen
Hessen 30 m² / 3 m Ansehen
Niedersachsen 30 m² / 3 m Der Carport muss eine Mindestlänge von 5 Metern haben und eine Breite von 2,5 Metern, wobei die Seitenwand 2,4 Meter hoch sein sollte. Zwischen der Straße und dem Carport muss ein Abstand von 3 Metern eingehalten werden. Wenn der Autounterstand auf der Grenze oder innerhalb eines Abstands von 1 Meter dazu geplant ist, darf er nicht länger als 9 Meter sein. Die Höhe des Carports ist auf 3 Meter beschränkt. Ein Carport darf maximal 9 Meter entlang einer Grenze stehen und insgesamt maximal 15 Meter an allen Grenzen. Ansehen
Mecklenburg-Vorpommern 30 m² / 3 m Ansehen
Sachsen-Anhalt 50 m² / 3 m Ansehen
Rheinland-Pfalz 50 m² / 3,20 m Ansehen
Baden-Württemberg 30 m² / 3 m Ansehen
Berlin 30 m² / 3 m Ansehen
Hamburg 50 m² / 3 m Fläche der Garage wird angerechnet. Ansehen
Thüringen 40 m² / 3 m Ansehen

Zusätzlich sind ebenfalls noch weitere gesetzliche Regelungen zu beachten, wie beispielsweise:

  • Brandschutz
  • Nachbarschaftsrecht (Abstand zur Grundstücksgrenze usw.)
  • Denkmalschutz
  • Umweltschutz

Carports mit Bauantrag bzw. Baugenehmigung bauen ?

Je nach den Vorstellungen des Bauherren, Bundesland und Gegebenheiten des Grundstücks kann es daher erforderlich sein, vor dem Bau des Carports einen Bauantrag zu stellen und für diesen eine Baugenehmigung einzuholen, beispielsweise in den folgenden Fällen:

  • Es soll nahe an der Grundstücksgrenze gebaut werden
  • Es soll ein größerer Carport für mehrere Fahrzeuge gebaut werden
  • Es soll ein Carport mit größerer Höhe gebaut werden
  • Sonderregelungen machen den geplanten Bau genehmigungsflichtig: Beispielsweise die Anrechnung der Garagenfläche in Berlin.

Der Bau ohne Baugenehmigung kann dabei erhebliche Geldstrafen sowie den Abriss der gebauten Strukturen auf eigene Kosten nach sich ziehen. Daher sollte vor dem Bau aufjedenfall sicher festgestellt werden, ob der Carportbau genehmigungsfrei ist. Hierzu macht es oft Sinn, vorab die Möglichkeit einer Bauvoranfrage zu nutzen (siehe unten).

Einzelcarport oder Doppelcarport?

Mit den Vorgaben der Bundesländer ist der Bau eines Einzelcarports für ein Auto meistens ohne Genehmigung möglich. Bei einem Doppelcarport für mehrere Fahrzeuge ist jedoch oftmals aufgrund der Größe dann die Beantragung einer Baugenehmigung durch Stellung eines Bauantrags notwendig.

Hier macht es zudem Sinn, sich nicht direkt von der Genehmigungspflicht abschrecken zu lassen und dadurch bedingt die eigenen Vorstellunge und Wünsche zurückzustellen: Der Anbau eines Carports ist eine langfristige Investition und sollte dementsprechend direkt so geplant werden, dass alle Anforderungen des Bauherren erfüllt werden.

Den Bauantrag kostengünstig selbst vorbereiten

Mit Immocado haben Sie die Möglichkeit, jeden beliebigen Carport professionell selbst in 2D und 3D zu planen. Zusätzlich kann ebenso die gesamte Immobilie und der Garten komplett geplant und eingerichtet werden.

Darüber hinaus können Sie mit der Software alle für den Bauantrag benötigte Grundrisse, Schnitten und Ansichten ohne umfangreiche Vorerfahrung selbst erstellen sowie Ihre Planung direkt mit dem zuständigen Architekten austauschen.

Hierdurch ist eine sehr zeiteffiziente Zusammenarbeit mit Architekten und die kostengünstige Stellung eines Bauantrags möglich. Bei “kleineren” Bauvorhaben wie einem Carport ist es zudem nicht unüblich, die Planung zu einem Großteil selbst vorzunehmen und anschließend dem Architekten vorzulegen, welcher diese kontrolliert mit dem Architektenstempel versieht:

Hierdurch können sich in der Praxis die Kosten für den Bauantrag eines Carports von mehreren tausend auf mehrere hundert Euro reduzieren.

Für die Einreichung eines Bauantrags zum Bau eines Carports werden dabei üblicherweise die folgenden Dokumente in mehrfacher Ausführung benötigt:

  • Grundriss-Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  • Schnittzeichnungen des geplanten Carports im Maßstab 1:100
  • Das ausgefüllte Bauantrags-Formular
  • Die Baubeschreibung
  • Angaben zur Statik
  • Die Flurkarte des entsprechenden Grundstücks (erhältlich beim Katasteramt)
  • Den Lageplan des entsprechenden Grundstücks (erhältlich beim Katasteramt)

Die Bauvoranfrage für den Carport-Bau nutzen

Oft macht es Sinn, eine Bauvoranfrage zum geplanten Bau des Carports zu stellen, insbesondere wenn nicht absolut sicher ist, ob der Bau im entsprechenden Einzelfall genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, beispielsweise aufgrund besonderer Vorschriften in der Landesbauordnung oder dem kommunalen Bebauungsplan.

Eine Bauvoranfrage gibt Ihnen als Bauherr hier die notwendige Sicherheit und lässt sich ebenfalls sehr kostengünstig stellen: Die Gebühren sind hier Abhänging von dem Bauvorhaben und liegen bei einem Carport oft nur bei ca. 100 – 300 Euro.

Anders als der Bauantrag kann die Bauvoranfrage auch durch den Bauherren selbst beim zuständigen Bauamt gestellt werden, wobei sich alle hier benötigten Zeichnungen und Pläne mit Immocado einfach erstellen lassen.

Für eine Bauvoranfrage werden in diesem Fall oft nur die nachfolgenden Dokumente benötigt:

  • Bauvoranfrage-Formular
  • Grundrisse & Schnitte des Carports
  • Auszug aus der Flurkarte
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung