Die Grundlage für jedes erfolgreiche Bauvorhaben ist ein vorschriftsmäßiger Bauantrag. Dieser muss nicht nur richtig ausgefüllt und mit den notwendigen Dokumenten versehen werden, sondern auch bei den entsprechenden Ämtern eingereicht werden. Obwohl sich diese Arbeitsschritte, die prinzipiell in drei Phasen zusammengefasst werden könnten, ist es aufwendiger, als es zunächst erscheint.

Ist ein Bauantrag zwingend notwendig?

Gerade wenn Bauherren sich vornehmen, so wenig wie möglich mit Dienstleistern zu arbeiten, kann die Frage nahe liegen, dass auch ein Bauantrag umgangen werden kann. Denn dieser beansprucht nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch Arbeitszeit. Allerdings führt an einem Bauantrag, außer das gewünschte Projekt ist nicht genehmigungspflichtig, kein Weg dran vorbei.

Denn ein Bauprojekt, welches ohne bewilligten Bauantrag errichtet wird, welches aber nur mit Genehmigung erbaut werden darf, gilt als Schwarzbau. Wenn die Baubehörde einen Schwarzbau ermittelt, dann ist das nicht nur mit finanziellen Aspekten verbunden, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall muss das Bauprojekt auf eigene Kosten abgerissen und eine Strafzahlung entrichtet werden. Das kann dazu führen, dass ein Bauherr nicht nur sein Zuhause, sondern auch die Existenzgrundlage verlieren.

Ob ein Bauantrag eingereicht werden muss, hängt von dem Projekt ab, welches realisiert werden soll. Am Einfachsten ist es, wenn dahingehend Erkundigungen bei dem Bauamt oder bei einem Architekten, Bauingenieur oder einem anderen Dienstleister der Baubranche eingeholt wird.

Kann ein Bauherr einen Bauantrag ohne Dienstleister realisieren?

Hier muss ein Unterschied zwischen der Erstellung des Bauantrages und der Einreichung desselben getroffen werden. Die Erstellung des Antrages kann von einem Bauherren, idealerweise mit der Hilfe einer hochwertigen Architektursoftware, selbst erstellt werden. Das hat den Vorteil, dass nicht nur die individuellen Vorstellungen umgesetzt werden, sondern auch, dass die Kosten für den Bauherren sinken. Denn durch die Eigenleistung müssen nur wenige Arbeitsstunden bei einem professionellen Dienstleister in Anspruch genommen und somit auch bezahlt werden. So lässt sich das Budget schonen.

Dabei können mithilfe der richtigen Software die notwendigen Zeichnungen vorgenommen und eigene Ideen erprobt werden. Wenn ein hochwertiges Programm genutzt wird, dann besteht darüber hinaus die Option, dass die alle Zeichnungen in den vorgeschriebenen Maßstäben übertragen und abgespeichert werden. Zudem besteht so auch die Möglichkeit mit dem ausgewählten Dienstleister zu kommunizieren und die eigenen Zeichnungen und Ausfertigungen als PDF zu versenden. So kann ein direktes Feedback eingeholt und Anmerkungen unverzüglich umgesetzt werden.

Allerdings muss der Antrag selbst von einem professionellen Dienstleister bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Aufgrund dessen ist es nicht möglich, vollkommen ohne die Hilfe eines Bauingenieurs, eines Architekten oder eines Handwerkers ein Bauprojekt zu realisieren. Da das zuständige Bauamt den Architekten als Ansprechpartner und somit als Verantwortlichen für das Projekt verordnet muss dieser vor der Einreichung einer Überprüfung vornehmen.

Muss jedes Bauprojekt genehmigt werden?

Auch als langjähriger Eigentümer kann es sein, dass ein neues Projekt zur Verschönerung des Eigenheimes ansteht. Dabei gibt es Bauvorhaben, bei denen es logisch ist, dass hier eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Dazu zählen Projekte wie etwa Anbauten oder auch die Errichtung einer Garage. Komplexer scheint die Beantwortung der Frage zu sein, ob auch Terrassenüberdachungen oder ein Carport vorab genehmigt werden muss. Dabei kann keine pauschale Beantwortung der Frage geliefert werden, da jedes Bundesland eigene Vorschriften hinsichtlich solcher Projekte besitzt.

So bieten die meisten Bundesländer inzwischen eine PDF-Datei an aus der Bauherren die Rahmenbedingung ableiten können. In vielen Bundesländer müssen Fertig- und Anbaugaragen nicht genehmigt werden, was durch den Umstand bedingt wird, dass diese Projekte von Baustatikern entwickelt wurden. Freistehende Elemente hingegen müssen in den meisten Bundesländern genehmigt werden.

Auch hängt die gewünschte Grundfläche mit dem Genehmigungsverfahren zusammen. Während in Baden-Württemberg Garagen bis 30 m² ohne Genehmigung errichtet werden können, ist in Bayern sogar eine Grundfläche von bis zu 50 m² Genehmigungsfrei. Wesentlich dabei ist, dass der Bebauungsplan der Stadt eingehalten wird und immer eine Bauanzeige bei der Baubehörde eingereicht wird – unabhängig davon, ob eine Genehmigung notwendig ist oder nicht.

Was ist ein Bebauungsplan?

Laien können mit dem Begriff „Bebauungsplan“ häufig nichts anfangen. Das liegt daran, dass niemand sich außerhalb der Baubranche damit beschäftigen muss, wenn nicht im Fokus liegt, ein Bauprojekt möglichst eigenständig zu verwirklichen.

Dabei legt jede Stadt und Gemeinde einen eigene Bebauungsplan fest, aus dem hervor geht, welche rechtsverbindlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Dazu gehört welche Art und welche Maße für die bauliche Nutzung vorgeben sind und welche Größe für die Baugrundstücke vorgesehen ist. Aber auch Verkehrsflächen sowie Gemeindeflächen sind darin verzeichnet. Auch Begrenzungen hinsichtlich der Wohnungsanzahl in einem Gebäude sind dort zu finden. Da der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird, gilt er als Rechtsnorm. Dadurch können Ausnahmereglungen nur über Verwaltungsakte vorgenommen werden.

Für Bauherren ist es interessant, weil, beispielsweise viele Gemeinden inzwischen vorgeben, dass pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze eingeplant werden müssen. Unabhängig davon, ob die Bauherren vorhaben diese zu nutzen oder nicht. Zudem kann durch die Einsicht des Bebauungsplans auch eingesehen werden, wie sich die Nachbarschaft voraussichtlich entwickeln wird. Das ist besonders in Neubaugebieten interessant. Denn so können Bauherren einschätzen, ob das Umfeld, unabhängig von der Eignung des Grundstückes, auch in den kommenden Jahren noch einen erstrebenswerten Lebensraum darstellt.

Eine Basis schaffen – das kleine Genehmigungsverfahren

Das Bau eines Hauses ist nicht nur aufregend, sondern mit vielen Auflagen verbunden. Damit aber überhaupt mit der Ausarbeitung der Pläne des Traumhauses begonnen werden kann, müssen Bauherren erst ein geeignetes Grundstück finden. Dabei haben die meisten Bauherren bereits vorab eine Vorstellung, wie viele Quadratmeter ihr eigenes Haus haben soll und welche zusätzlichen Aspekte, wie beispielsweise eine Gartenanlage oder auch eine Garage vorhanden sein müssen.

Dabei ist es wichtig, dass nicht nur der Bebauungsplan der Stadt eingehalten wird, sondern auch die individuellen Bauvorschriften. Da die Grundstückspreise besonders in beliebten Baulagen einen großen Anteil des Budgets in Anspruch nimmt, sollte die Auswahl sorgfältig getroffen werden. Damit die Bauherren sich dabei auf eine solide Basis verlassen können, die auch juristisch relevant ist, sollte das kleine Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden, bevor der Kauf stattfindet. Dafür müssen die Basisdaten des Grundstückes dem zugeteilten Bauamt mitgeteilt werden.

Im Anschluss daran übermittelt das Bauamt ein Dokument, aus dem hervorgeht, wie und ob das Grundstück entsprechend bebaut werden kann, welche Vorschriften eingehalten werden müssen und welche Anträge zustellen sind. Dadurch erhalten Bauherren nicht nur eine solide Grundlage, sondern auch eine Übersicht, welche behördlichen Vorgänge eingehalten und welche Vorschriften befolgt werden müssen. Das ist auch für die Ausarbeitung des eigentlichen Bauantrages entscheidend.

Welche Kosten mit dem kleinen Genehmigungsverfahren verbunden ist, hängt von der jeweiligen Behörde und dem Bundesland ab. Als Durchschnittswert sollten Bauherren mit etwa 150 Euro rechnen. Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen, der es Bauherren in der Regel ermöglicht auch mehrere Grundstücke so zu überprüfen.

Welchen Vorzug hat das kleine Genehmigungsverfahren für Bauherren noch?

Ein weiterer und entscheidender Vorteil ist, dass das Dokument, welches durch das kleine Baugenehmigungsverfahren erstellt wird, für die Baubehörde binden ist. Die offizielle Baugenehmigung darf nicht, ohne Zustimmung des Bauherren, abgeändert werden, sondern muss den Vorgaben des kleinen Genehmigungsverfahrens genau entsprechen. Somit sind auch Fehler, die entstanden sind zu tolerieren und dürfen nicht zur Benachteiligung des Antragsstellers führen.

Aufgrund dessen sollten die Unterlagen aus dem kleinen Genehmigungsverfahren mit allen offiziellen Dokumenten des Bauvorhabens sicher aufbewahrt werden. Denn sie haben juristische Beweiskraft und sind somit auch für spätere Unstimmigkeiten oder Nachfragen relevant.

Was beinhaltet ein Bauantrag alles?

Es gibt einige grundlegende Dokumente, die in jedem Bundesland eingereicht werden müssen. Dabei ist es meist auch unerheblich, welchen Umfang das eigentliche Bauprojekt hat. Dazu gehören:

  • Das Antragsformular: Dieses kann meistens von der Webseite der jeweiligen Behörde im PDF-Format heruntergeladen oder direkt bei der Behörde abgeholt werden. Die meisten Behörden bieten auch an, die Formulare zu übersenden.
  • Ein Lageplan: Dieses Dokument wird beim Kauf der Immobilie übergeben oder kann bei dem Katasteramt angefordert werden.
  • Ein Freiflächenplan: Auch dieses Dokument wird entweder bei dem Kauf der Immobilie übergeben oder kann bei dem zuständigen Katasteramt angefordert werden.
  • Bauzeichnungen und Bauzeichnungen in unterschiedlichen Maßstäben.
  • Angaben über die Grundstücksentwässerung
  • Angaben über die Wasserversorgung
  • Angaben über die straßenmäßige Erschließung

Bei Dokumenten, die von Behörden angefordert werden müssen, wie beispielsweise der Lageplan oder die Wasserversorgung, können nur von Eigentümern angefordert werden. Deshalb müssen Bauherren offiziell im Grundbuch eingetragen werden bevor diese Auskünfte eingeholt werden können. Wenn die Dokumente von dem beauftragten Bauingenieur oder Architekten eingeholt werden sollen, dann muss eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Aber auch diese tritt nur in Kraft, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass der Bevollmächtigte im Auftrag des Eigentümers handelt.

Welche Unterlagen können noch notwendig sein?

Da jedes Bundesland individuelle Vorschriften hinsichtlich der Bebauung hat, kann es sein, dass der Bauantrag noch weitere Unterlagen enthalten muss. Dazu können gehören:

  • Eine Baumbestandserklärung: Darin muss ein professioneller Dienstleister Auskunft über den Baumbestand erteilen. Es gibt einige Städte und Gemeinden, die eine gewisse Bepflanzung vorschreiben. Sollten im Zuge des Bauvorganges Schäden am Baumbestand entstehen, so muss der Baumbestand auf dasselbe Niveau gehoben werden, wie vor dem Beginn des Bauprojektes.
  • Eine Erklärung der Nachbarschaft: Bauvorhaben können nicht nur von den Baubehörden erschwert werden, sondern auch durch die Nachbarschaft. Denn diese haben die Möglichkeit ein Veto gegen ein geplantes Projekt einzulegen. Damit eine solche Problematik nicht das Gelingen des eigenen Projektes gefährdet ist es sinnvoll, wenn vorab mit den Nachbarn Rücksprache gehalten wird. Denn häufig sind es banale Ängste, die dafür sorgen, dass ein Nachbarschaftsbegehren eingebracht wird. Es kann sogar schon ausreichen, wenn die direkten Nachbarn sich wahrgenommen fühlen. Ein persönliches Vorstellen und ein freundliches Gespräch kann dabei sehr hilfreich sein.
  • Weitere Dokumente können je nach Projekt und abhängig von den individuellen Regelungen notwendig sein. Diese Information kann durch das kleine Genehmigungsverfahren oder durch direkte Anfrage bei der zuständigen Behörde ermittelt werden.

Darauf muss geachtet werden

Ein Bauantrag besteht zunächst nicht nur aus einem Formular, sondern ist eine Sammlung von Zeichnungen, Dokumenten und ausgefüllten Formularen. Diese müssen nicht nur in einer spezifischen Reihenfolge abgeben werden, sondern alle Formulare müssen mit einer originalen Unterschrift versehen werden. Hinzu kommt, dass jeder Bauantrag in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden muss. In der Regel haben die Bauämter diesbezüglich eine Farbenordnung, an die sich gehalten wird. Meistens müssen die Mappen in grün, gelb und blau vorliegen.

Wieso müssen dieselben Unterlagen drei Mal eingereicht werden?

Prinzipiell müssen Bauherren die Dokumente nicht drei Mal an dieselbe Stelle weiterleiten. Allerdings ist es notwendig, dass alle Mappen vollständig zur Überprüfung dem Bauamt vorgelegt werden. Nachdem die Überprüfung abgeschlossen und die Genehmigung erteilt wurde, werden die Mappen verteilt. Eine Mappe bleibt direkt bei der zuständigen Behörde. Diese dient dazu, bei Nachfragen oder Problemen, schnell und effektiv reagieren zu können. Eine weitere Mappe wird in das Archiv der Behörde überstellt.

Mit dieser Mappe soll sichergestellt werden, dass auch noch nach Jahrzehnten nachvollzogen werden kann, was genau bewilligt wurde. Somit dient diese Mappe sowohl dem Bauherren als auch der Behörde zur Absicherung. Zudem besteht die Möglichkeit, so auch noch nach langen Zeitperioden, Kopien der notwendigen Dokumente erstellen zu können. Das ist für einen Verkauf von großem Vorteil.

Die dritte Mappe verbleibt beim Bauherren. Dadurch hat auch der Bauherr immer einen Satz mit bewilligten und gestempelten Dokumenten zur Verfügung. Das ist sehr wichtig, um bei Kontrollen oder ähnlichen Verfahren die Rechtssicherheit des eigenen Vorgehens zu belegen. Auch arbeiten viele seriöse Bauunternehmen nur, wenn der Bauherr oder der beauftragte Architekt die entsprechenden Dokumente vorlegen kann.

So wird der eigentliche Bauantrag gestellt

Grundsätzlich gilt, dass jeder Bauantrag bei dem Bauamt oder der zugeordneten Baubehörde eingereicht werden muss. Welches Amt für einen Bauherren zuständig ist, kann entweder vom entsprechenden Architekten oder bei der Behörde selbst erfragt werden. Da ein Bauherr einen Bauantrag nicht selbstständig einreichen kann, muss diese Aufgabe vom zugeordneten Bauingenieur, dem Architekten oder einem anderen professionellen Dienstleister vorgenommen werden.

Ob die Unterlagen postalisch eingereicht werden können oder ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist, hängt von der entsprechenden Behörde ab und variiert von Bundesland zu Bundesland. Zudem hängt es auch davon ab, ob es sich um ein genehmigungsfreies Verfahren, welches nur überprüft werden muss, ein vereinfachtes Verfahren oder einen umfassenden Bauantrag handelt.

Wenn das Dokument persönlich eingereicht wird, hat das den Vorteil, dass das Amt den Antrag direkt auf Vollständigkeit überprüfen kann. Das beschleunigt den Prozess. Wird diese Aufgabe nicht vom Bauherren selbst, sondern von einem Beauftragten übernommen, dann muss vorab eine entsprechende Vollmacht beziehungsweise ein Vertrag aufgesetzt werden.

Ist der Antrag vollständig, dann wird eine Eingangsbestätigung ausgestellt, die gut aufbewahrt werden soll. Auch wenn noch Unterlagen fehlen, wird diese Bestätigung ausgestellt. Allerdings ist diese mit einer Frist versehen, in der die Dokumente eingereicht werden müssen.

Was passiert, wenn die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden?

Besonders dann, wenn Bauherren die Beschaffung der Dokumente nicht selbstständig in der Hand haben, kann es zu Verzögerungen bei der Einreichung des Antrages geben. Zwar ist es durch aus sinnvoll, vorab eine Eingangsbestätigung mit entsprechender Frist zu beantragen, aber dann muss die Frist gewahrt werden.

Wenn diese Frist einfach ignoriert wird, dann gilt der Bauantrag als nicht gestellt und alle Dokumente müssen erneut eingereicht werden. Das hat auch Auswirkungen auf die weiteren Fristen und kann ein Projekt deutlich in Verzug setzen. Aufgrund dessen sollte, wenn ersichtlich ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, ein Schreiben nachweislich eingereicht werden, in dem um eine Fristverlängerung ersucht wird. Diese wird, in der Regel, problemlos erteilt.

Zwar können dadurch die Dokumente nicht schneller beschafft werden, aber das Eingangsdatum auf dem Antrag bleibt bestehen. Zudem können so auch die Kosten gespart werden, die für die Einreichung eines neuen Antrages entstehen.

Wie können Bauherren den Fortschritt überwachen?

Bis die Bewilligung eines Bauantrages schriftlich ergeht kann etwas Zeit verstreichen. Allerdings kann erst mit diesem Dokument die eigentliche Bauphase eingeleitet werden. Aufgrund dessen bieten einige Behörden inzwischen Portale an, die die Bearbeitung des Antrages ersichtlich machen. Dadurch sind die Bauherren nicht gezwungen, die Behörde zu kontaktieren und können jederzeit den Fortschritt im Auge behalten. Das hilft auch dabei, die weiteren Schritte zu planen und die Zeit, bis zum Beginn der eigentlichen Bauphase effektiv zu nutzen.

Es gibt sogar einige Bauämter, die es Bauherren ermöglichen, dass Dokumente, Nachweise und Bescheinigungen im PDF-Format oder als Foto eingereicht werden können. Zwar müssen diese immer noch postalisch eingereicht werden, aber auch dieser Vorgang beschleunigt die Bearbeitung wieder.

Um sich auf diesen Portalen anmelden zu können vergeben die Baubehörden Passwort und Login-ID an die Bauherren direkt auf dem Eingangsbestätigung.

Diese Zeitspanne müssen Bauherren für einen Bauantrag einplanen

Die Dauer, die für die Ausfertigung der Dokumente für den Bauantrag selbst anfallen, ist individuelle von der jeweiligen Situation der Bauherren abhängig. Auch die Eigenleistung ist dafür entscheidend und wie weit das Bauvorhaben bereits Gestalt angenommen hat. Generell sollte für die Ausfertigung der Dokumente eine Zeitspanne von 4 Wochen bis zu 6 Monaten kalkuliert werden. Das liegt daran, dass diese Dokumente verbindlich sind und somit die Bauherren vollkommen zufrieden mit dem Ergebnis sein sollten. Außerdem kann es sein, dass einige Dokumente von unterschiedlichen Behörden angefordert werden müssen und auch hier müssen Bearbeitungszeiten einkalkuliert werden.

Sobald der Bauantrag dem Bauamt oder der zuständigen Behörde vorliegt, muss nochmal eine Zeitperiode von vier Wochen bis zu vier Monaten einkalkuliert werden. Erst nach Ablauf der vier Monate befindet sich die Behörde in Verzug und kann angemahnt werden.

Bauherren sollten also durch aus damit rechnen, dass ein Jahr vergehen kann, bis die Baugenehmigung für das eigene Bauvorhaben eingeholt ist und mit dem Bau begonnen werden kann. Besonders wenn Fristen, wie Mietverträge oder Ähnliches berücksichtigt werden müssen, sollte deshalb mit einem entsprechenden Zeitplan kalkuliert werden. Denn ein Verzug, ohne Verschulden des Bauherren, des Bauamtes oder des Architekten sind immer potenziell möglich.

Welche Kosten müssen Bauherren für einen Bauantrag einkalkulieren?

Grundsätzlich gibt es zwei Aspekte, die für die Kosten eines Bauantrages verantwortlich sind. Da diese von dem Gebührenordnungen der jeweiligen Bundesländer abhängig ist, müssen Bauherren sich für eine genaue Kalkulation bei dem jeweiligen Amt erkundigen. Alternativ kann auch der beauftragte Dienstleister dahingehend Auskunft erteilen.

in der Regel kosten die Prüfung des Antrages zwischen 100 und 200 Euro. Muss die Prüfung besonders umfassend oder aufwendig gestaltet werden, so können sich die Kosten potenzieren. Denn je mehr Anträge und Dokumente in die Prüfung involviert sind, desto mehr Zeitaufwand muss gezahlt werden.

Ebenso muss der Architekt und andere Beteiligte vergütet werden. Auch die Anforderung und Erstellung von Dokumenten und Nachweisen darf in dieser Berechnung nicht fehlen. Hier können Bauherren aber viel Geld einsparen, indem dem Architekten viele Arbeiten abgenommen beziehungsweise erleichtert werden. Um einen pauschalen Wert zu ermitteln sollten die Gesamtkosten des Bauvorhabens mal 0,4 gerechnet werden. Haben Bauherren allerdings keine Zeit, um sich um die Erstellung der Unterlagen zu kümmern und übergeben diese Aufgabe an einen Architekten oder einen Bauingenieur, dann müssen Bauherren mit 10 Prozent des Gesamtpreises rechnen.

In diese Kostenaufstellung ist nicht einkalkuliert, dass es auch passieren kann, dass Bauherren Veränderungen an den Plänen vornehmen möchten, bevor die Genehmigung erteilt wurde. Ist das der Fall, so müssen zusätzliche Kosten entrichtet werden.

Der Bauantrag wird abgelehnt – das Worst-Case-Szenario?

Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, dann ergeht mit diesem Ablehnungsbescheid auch immer ein entsprechender Rechtshilfebescheid. Aus diesem geht hervor welche rechtlichen Möglichkeiten Bauherren haben, um sich gegen einen Ablehnungsbescheid juristisch zu wehren. Die Frist für dieses Widerspruchsverfahren verstreicht einen Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids.

Zwar ist dieses Vorgehen eine Möglichkeit, aber Bauherren sollten dabei bedenken, dass so wesentliche Kosten entstehen können. Wird ein Verfahren verloren, so müssen Bauherren damit rechnen, dass auch die Kosten der Behörde zu tragen sind.

Aufgrund dessen sollte, bevor das Widerspruchsverfahren eine Option wird, sollte eine Prüfung erfolgen. Es können auch kleine Veränderungen in der eigentlichen Planung dazu führen, dass ein Bauantrag bei einer erneuten Einreichung bewilligt wird. Hierfür sollte eine Überprüfung durch einen unabhängigen Architekten erfolgen.

Im Anschluss an die Auswertung sollte eine objektive Kosten-Nutzen-Rechnung erfolgen. Denn auch wenn die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, sollte überdacht werden, welche Zeitspanne vergeht, bis diese Vorgang juristisch entschieden ist. Wenn die Veränderungen nicht so problematisch sind, dann ist es häufig die bessere Variante, diese durchzuführen und einen veränderten Antrag einzureichen.

Denn während der Bauantrag nicht beschieden ist oder in der Schwebe hängt entstehen ebenso weitere Kosten, wie wenn ein juristisches Verfahren angestrengt wird. Aufgrund dessen sollten auch die Fixkosten in die Kalkulation einfließen, die durch die verlängerte Zeitperiode aufgebracht werden müssen. Deshalb ist hier häufig der objektive Blick von außen zielführend.

An dieser Stelle können auch Bauherrenverbände oder entsprechende Foren kontaktiert werden, um den eigenen Fall anonym zu diskutieren. Dadurch erhalten Bauherren zwar keine Rechtsberatung, aber eine Entscheidungshilfe. Diese ist, im Hinblick auf die 1-monatige Frist oft hilfreich

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